Informationen zum Dosen- und Flaschenpfand
Produktpreis des Getränks zzgl. 0,25 € Einwegpfand.
Alle pfandpflichtigen Getränke werden mit DPG Pfandmarken geliefert.
Sie können die Dosen / Flaschen überall dort zurückgeben, wo Einweg-Getränkeverpackungen derselben Materialart verkauft werden.
Eine Besonderheit gilt allerdings nach wie vor für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m². Diese Geschäfte müssen nur Einweggetränkeverpackungen derjenigen Marken zurücknehmen, die sie im Angebot haben. Solche klein flächigen Geschäfte müssen also die Dose nur für die Getränkemarke zurücknehmen, die sie auch tatsächlich verkaufen.
Die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung) enthält Regelungen über die Pfanderhebung- und Rücknahmepflicht von Einweggetränkeverpackungen (sog. Dosenpfand). Demnach muss für bestimmte Getränke in Einweggetränkeverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter ein Pflichtpfand in Höhe von mindestens 0,25 € erhoben werden.
Bei pfandpflichtigen Artikeln aus unserem Sortiment wird der Pfandbetrag im Warenkorb sowie im Kassenbereich berechnet.
Rücksendung der unbeschädigten bei uns gekauften Getränkebehälter mit DPG-Pfandmarke an:
Candy Universe
Hugo-Wolf-Str. 8
85057 Ingolstadt
Der Pfandbetrag wird erstattet. Die Versandkosten trägt der Versender.